Vorzeitige Verlängerung
In den meisten Fällen ja. Viele Markenämter erlauben es, die Verlängerung innerhalb eines festgelegten Zeitraums einzureichen, der vor dem Ablauf der Eintragung beginnt. Dieser Zeitraum beginnt in der Regel 6 bis 12 Monate vor dem Ablaufdatum.