Wenn Sie einen Verlängerungstermin versäumen, bedeutet das nicht immer das Ende Ihrer Marke. In den meisten Rechtsordnungen schließt sich an die Frist eine Nachfrist an, innerhalb derer Sie die Marke gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr noch verlängern können.
Läuft auch die Nachfrist ab, ohne dass verlängert wurde, kann die Marke gelöscht werden. Sobald das geschehen ist, wird die Marke wieder frei, und ein Dritter kann sie eintragen lassen.