Wer die Verlängerung einreichen kann
Je nach Rechtsordnung kann eine Markenverlängerung vom Markeninhaber, von einem bevollmächtigten Vertreter oder von einem Markenanwalt eingereicht werden.
Warum viele Inhaber professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen
Viele Unternehmen übertragen die Verlängerung einem professionellen Dienstleister. So lässt sich sicherstellen, dass die Verlängerung fristgerecht eingereicht wird und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.