Verlängerung nach Ablauf der Nachfrist
Ist eine Marke vollständig erloschen und die Nachfrist abgelaufen, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. In diesem Fall besteht der übliche Weg darin, eine völlig neue Markenanmeldung einzureichen und das Eintragungsverfahren erneut zu durchlaufen.