Benutzung als Anmeldevoraussetzung
In manchen Ländern kann eine Marke nur eingetragen werden, wenn Sie sie bereits benutzen oder dies beabsichtigen. In diesen Ländern reichen Sie eine sogenannte nutzungsbasierte Anmeldung ein, und als Grundlage dafür können Sie eine der folgenden Angaben geltend machen:
- Die Marke wird derzeit im geschäftlichen Verkehr benutzt.
- Sie beabsichtigen, die Marke künftig auf dem Markt zu benutzen.
- Für dieselbe Marke ist bei einem Markenamt in einem anderen Land eine Anmeldung anhängig.
- Die Marke ist bereits im Ausland eingetragen und wird auf Grundlage dieser ausländischen Eintragung benutzt.