Das Markenregistrierungsverfahren
Das genaue Verfahren hängt vom Land ab, in dem Sie die Anmeldung einreichen. Bei Marcaria.com verläuft die Registrierung in der Regel in zwei oder drei Phasen.
Phase 1: Markenstudie
Zunächst durchsuchen wir die Register, um zu prüfen, ob bereits eine identische oder ähnliche Marke existiert. Anschließend beurteilt ein Anwalt für geistiges Eigentum, wie unterscheidungskräftig Ihre vorgesehene Marke ist. Sie erhalten einen Bericht über die Erfolgsaussichten der Registrierung sowie die Empfehlungen des Anwalts.
Phase 2: Einreichung der Anmeldung
Ein Anwalt für geistiges Eigentum bereitet Ihre Anmeldung vor und reicht sie in dem von Ihnen gewählten Land ein. Von da an durchläuft das Verfahren folgende Punkte:
- Ein Prüfer des Markenamts prüft die Anmeldung und entscheidet, ob sie zur Veröffentlichung übergehen kann oder ob Beanstandungen vorliegen.
- Erhebt der Prüfer Beanstandungen, teilen wir Ihnen mit, was zu tun ist, damit die Anmeldung weiterbearbeitet werden kann.
- Sobald die Anmeldung genehmigt ist, wird die Marke für etwa drei Monate veröffentlicht. In diesem Zeitraum können Dritte Widerspruch gegen die Registrierung einlegen.
- Nachdem etwaige Widersprüche geklärt sind, nimmt das Markenamt die Registrierung an.
Phase 3: Die Registrierungsurkunde
Diese letzte Phase unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Ländern muss für die Urkunde und für zehn Jahre Schutz eine Gebühr entrichtet werden. In anderen fällt keine solche Gebühr an. Sobald die Gebühr bezahlt ist (sofern eine erforderlich ist), wird Ihnen die Markenregistrierungsurkunde ausgestellt und Ihre Marke ist offiziell eingetragen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie das Symbol ® neben Ihrer Marke verwenden.