Ja. In den meisten Rechtsordnungen gilt nach der Veröffentlichung einer Markenanmeldung eine festgelegte Widerspruchsfrist, die in der Regel 30 bis 60 Tage dauert. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen Dritte Widerspruch gegen die Eintragung einlegen.
Ja. In den meisten Rechtsordnungen gilt nach der Veröffentlichung einer Markenanmeldung eine festgelegte Widerspruchsfrist, die in der Regel 30 bis 60 Tage dauert. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen Dritte Widerspruch gegen die Eintragung einlegen.