Priorität für Markenanmeldungen in Afrika beanspruchen
Ja. Die Pariser Verbandsübereinkunft erlaubt es Ihnen, bei einer Anmeldung in einem anderen Mitgliedsland das Anmeldedatum Ihrer ersten Markenanmeldung in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass die neue Anmeldung innerhalb von sechs Monaten nach dieser ersten Anmeldung eingereicht wird.