Priorität für eine europäische Anmeldung
Ja, das ist möglich. Wurde eine Marke zuerst in einem anderen Land angemeldet und melden Sie dieselbe Marke nicht später als sechs Monate danach in Europa an, können Sie nach der Pariser Verbandsübereinkunft das frühere Anmeldedatum als Prioritätsdatum beanspruchen.