In den meisten asiatischen Ländern darf ein im Ausland ansässiges Unternehmen eine Marke eintragen lassen. In vielen dieser Länder wird von ausländischen Anmeldern jedoch erwartet, dass sie einen lokalen Vertreter, wie etwa einen Agenten oder einen Rechtsanwalt, bestellen, der die Anmeldung in ihrem Namen einreicht.