Ausländische Anmelder sind willkommen
Nein, Ihr Unternehmen muss seinen Sitz nicht in den Vereinigten Staaten oder in Kanada haben. Unternehmen aus anderen Ländern können in beiden Ländern eine Markeneintragung beantragen.
Was Sie beachten sollten
- Örtliche Vertretung: Möglicherweise müssen Sie einen Vertreter benennen, der in dem Land ansässig ist, in dem Sie die Anmeldung einreichen.
- Benutzung im geschäftlichen Verkehr (nur USA): In den USA kann verlangt werden, dass Sie nachweisen, dass die Marke tatsächlich im geschäftlichen Verkehr benutzt wird.