Eine Marke vor der Eintragung nutzen
Nichts hindert Sie daran, eine Marke zu nutzen, bevor sie offiziell eingetragen ist. Dennoch ist es ratsam, Ihre Anmeldung frühzeitig einzureichen. Viele Markenämter räumen demjenigen Vorrang ein, der eine Marke zuerst anmeldet und nutzt, sodass eine verspätete Anmeldung Sie teuer zu stehen kommen kann.
Worauf Sie ohne Eintragung verzichten
Wer ohne eingetragene Marke tätig ist, verzichtet auf den Schutz, den die Eintragung bietet. Möglicherweise nutzt bereits ein anderes Unternehmen dieselbe nicht eingetragene Marke, und wenn dieses Unternehmen Ihrer Nutzung widerspricht, könnten Sie in einen Rechtsstreit geraten. Die Eintragung gibt Ihnen das Recht, die Marke zu nutzen und in Ihrer jeweiligen Kategorie geschäftlich tätig zu sein.
Der beste Zeitpunkt für die Anmeldung
Wir empfehlen, die Anmeldung einzureichen, sobald Sie die Marke nutzen möchten oder sobald Sie mit der Nutzung begonnen haben. Die Anforderungen unterscheiden sich von Land zu Land:
- Einige Länder fragen bei der Anmeldung, ob die Marke bereits benutzt wurde.
- Viele Länder tragen eine Marke erst ein, wenn sie benutzt wird, wobei sich häufig Fristverlängerungen beantragen lassen.
- Andere verlangen mehrere Jahre nach der Erteilung der Eintragung eine Benutzungserklärung.