Wer kann eine Marke auf Mitgliedsländer des Madrider Systems erstrecken?
Bevor eine Marke auf ein Land erstreckt werden kann, das dem Madrider System angehört, muss der Inhaber zwei Bedingungen erfüllen.
- Eine Verbindung zum Basisland. Der Anmelder muss Staatsangehöriger dieses Landes sein, dort seinen Wohnsitz haben oder dort ein Unternehmen betreiben.
- Eine bestehende Anmeldung oder Eintragung im Basisland. Die Marke muss dort bereits angemeldet oder eingetragen sein. Ist das nicht der Fall, kann Marcaria.com Sie dabei unterstützen, die Anmeldung zunächst im Basisland einzureichen.